Frage 135 von 149
Bei wem liegt die Beweislast, ob ein konkretes Waffenbehältnis einer bestimmten Sicherheitsnorm entspricht?
Antworten:
Bei der zuständigen, prüfenden Behörde
Beim Hersteller
Beim Waffenbesitzer
Bei der zuständigen, prüfenden Behörde
Beim Hersteller
Beim Waffenbesitzer