Frage 16 von 149

Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören

Antworten:

Richtig

Bilden eine Jagdgenossenschaft

Richtig

Sind zu einer Zwangsgenossenschaft zusammengeschlossen

Richtig

Sind jeweils Inhaber des Jagdrechts auf ihrem eigenen Grund und Boden.