Frage 17 von 149
Der Vorstand einer Jagdgenossenschaft
Antworten:
Bilden eine Jagdgenossenschaft
Umfasst mindestens drei Personen
Wird von der ordentlich einberufenen Hauptversammlung gewählt
Bilden eine Jagdgenossenschaft
Umfasst mindestens drei Personen
Wird von der ordentlich einberufenen Hauptversammlung gewählt