Frage 137 von 195

Zum Schutz der Horststandorte der Adler, Wanderfalken, Korn- und Wiesenweihen, Schwarzstörche, Kraniche, Sumpfohreulen und Uhus ist es verboten

Antworten:

Richtig

?... im Umkreis von 300 Metern um den Horststandort in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. August die Jagd auszuüben, mit Ausnahme der Nachsuche.

Falsch

?... im Umkreis von 3000 Metern das ganze Jahr über die Jagd auszuüben.

Falsch

?... im Umkreis von 300 Metern die Nachsuche auszuüben.