Frage 136 von 195
Welche Arten dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde in der freien Natur angesiedelt werden?
Antworten:
Gebietsfremde Arten.
Bedrohte Tierarten.
Einheimische Arten.
Gebietsfremde Arten.
Bedrohte Tierarten.
Einheimische Arten.