Frage 136 von 195

Welche Arten dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde in der freien Natur angesiedelt werden?

Antworten:

Richtig

Gebietsfremde Arten.

Falsch

Bedrohte Tierarten.

Falsch

Einheimische Arten.