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Wer-darf-sich-abwurfstanden-aneignen-2741
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Sachgebiet 6 - Rechtliche Vorschriften
Frage 14 von 195
Wer darf sich Abwurfstanden aneignen?
Antworten:
Falsch
Allein der Grundstückseigentümer.
Falsch
Jedermann.
Richtig
Der Jagdausübungsberechtigte.
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