Frage 15 von 195
Wann erwirbt der Jagdausübungsberechtigte Eigentum an einem Stück Wild?
Antworten:
Wenn er die tatsächliche Gewalt über ein Stück Wild erlangt.
Nie, denn das Wild ist herrenlos.
Wenn er das Wild beschossen hat.
Wenn er die tatsächliche Gewalt über ein Stück Wild erlangt.
Nie, denn das Wild ist herrenlos.
Wenn er das Wild beschossen hat.