Frage 15 von 195

Wann erwirbt der Jagdausübungsberechtigte Eigentum an einem Stück Wild?

Antworten:

Richtig

Wenn er die tatsächliche Gewalt über ein Stück Wild erlangt.

Falsch

Nie, denn das Wild ist herrenlos.

Falsch

Wenn er das Wild beschossen hat.