Frage 10 von 195

Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?

Antworten:

Falsch

Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall einen Schaden erlitten hat.

Falsch

Der Straßenbauverwaltung.

Richtig

Dem Revierinhaber, in dessen Revier das Stück überfahren wurde.