Frage 10 von 195
Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?
Antworten:
Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall einen Schaden erlitten hat.
Der Straßenbauverwaltung.
Dem Revierinhaber, in dessen Revier das Stück überfahren wurde.