Frage 9 von 195
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antworten:
Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Das Beobachten und Fotografieren von freilebenden Tieren.
Das Pflücken eines Handstraußes.
Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Das Beobachten und Fotografieren von freilebenden Tieren.
Das Pflücken eines Handstraußes.