Frage 9 von 195

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Antworten:

Richtig

Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

Falsch

Das Beobachten und Fotografieren von freilebenden Tieren.

Falsch

Das Pflücken eines Handstraußes.