Frage 18 von 195
Was ist ein "Jägernotweg"?
Antworten:
Ein zweiter Pirschweg.
Ich darf als Jäger in einem benachbarten Jagdbezirk Privatwege als Jägernotweg in Jagdausrüstung begehen und befahren, wenn ich meinen Jagdbezirk nicht auf einem allgemeinen Verkehrsweg oder nur mit unzumutbarem Umweg erreichen kann. Der Jägernotweg wird von der Unteren Jagdbehörde festgelegt.
Die Schusswaffe nur ungeladen mitführen, den Jagdhund aber unangeleint laufen lassen.