Frage 19 von 195

Ein Deutscher hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.

Antworten:

Richtig

Er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.

Falsch

Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.

Falsch

Er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.