Frage 19 von 195
Ein Deutscher hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.
Antworten:
Er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.
Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.
Er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.