Frage 186 von 195
Wann kann die Jagdbehörde einen Jagdpachtvertrag beanstanden?
Antworten:
Wenn ortsansässige Jäger bei der Verpachtung nicht berücksichtigt worden sind.
Wenn der Pachtzins überdurchschnittlich hoch ist.
Wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet worden sind.