Frage 187 von 195

Kann die Jagdgenossenschaft ihren Jagdbezirk in Teilen an verschiedene Jäger verpachten?

Antworten:

Falsch

Nein, das ist grundsätzlich unzulässig.

Richtig

Ja, wenn jeder Teil mindestens 250 ha groß ist.

Falsch

Ja, wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.