Frage 187 von 195
Kann die Jagdgenossenschaft ihren Jagdbezirk in Teilen an verschiedene Jäger verpachten?
Antworten:
Nein, das ist grundsätzlich unzulässig.
Ja, wenn jeder Teil mindestens 250 ha groß ist.
Ja, wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.