Frage 150 von 195

Wann "erwirbt" der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Falsch

Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.

Richtig

Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

Falsch

Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.