Frage 150 von 195
Wann "erwirbt" der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.
Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.