Frage 151 von 195

Sie fahren für drei Wochen in den Urlaub. Dürfen Sie währenddessen erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

Antworten:

Falsch

Ja, jeder zuverlässigen und geeigneten volljährigen Person.

Falsch

Nein.

Richtig

Ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.