Frage 151 von 195
Sie fahren für drei Wochen in den Urlaub. Dürfen Sie währenddessen erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?
Antworten:
Ja, jeder zuverlässigen und geeigneten volljährigen Person.
Nein.
Ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.