Frage 109 von 195
Sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, sich bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen?
Antworten:
Ja, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet.
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
Eine solche Verpflichtung besteht nur, wenn Sicherheitsgründe dies erfordern.