Frage 109 von 195

Sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, sich bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen?

Antworten:

Richtig

Ja, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Falsch

Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.

Falsch

Eine solche Verpflichtung besteht nur, wenn Sicherheitsgründe dies erfordern.