Frage 110 von 195

In welchen Fällen ist ein Jagdschutzberechtigter dazu befugt, Personen anzuhalten und ihre Personalien festzustellen?

Antworten:

Falsch

Wenn eine Person zur Jagd ausgerüstet auf einem Jägernotweg ihren Jagdbezirk durchquert.

Falsch

Wenn eine Person mit ihrem Hund durch den Wald läuft.

Richtig

Wenn eine Person in einem Jagdbezirk unberechtigt jagt.