Frage 29 von 195

Gilt das Verbot Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) während der Nachtzeit zu erlegen ausnahmslos?

Antworten:

Falsch

Ja, von diesem Verbot gibt es keinerlei Ausnahmen.

Richtig

Nein, ist zur Erfüllung des Abschussplanes oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden die Nachtjagd erforderlich, so kann die Untere Jagdbehörde diese für Schalenwild befristet zulassen.

Falsch

Nein, die Oberste Jagdbehörde kann im Einvernehmen mit der Obersten Naturschutzbehörde das Nachtjagdverbot für Schalenwild gänzlich aufheben.