Frage 30 von 195
Den Abschuss welcher Wildarten kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Jagdbezirken oder bestimmten Gebieten für eine Zeit durch Verfügung an den Jagdausübungsberechtigten gänzlich verbieten?
Antworten:
Die Untere Jagdbehörde kann ausschließlich den Abschuss sämtlicher Schalenwildarten untersagen.
Ein solches Abschussverbot kann die Untere Jagdbehörde nicht erlassen.
Den Abschuss von Wildarten, die in ihrem Bestand bedroht erscheinen.