Frage 30 von 195

Den Abschuss welcher Wildarten kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Jagdbezirken oder bestimmten Gebieten für eine Zeit durch Verfügung an den Jagdausübungsberechtigten gänzlich verbieten?

Antworten:

Falsch

Die Untere Jagdbehörde kann ausschließlich den Abschuss sämtlicher Schalenwildarten untersagen.

Falsch

Ein solches Abschussverbot kann die Untere Jagdbehörde nicht erlassen.

Richtig

Den Abschuss von Wildarten, die in ihrem Bestand bedroht erscheinen.