Frage 168 von 195
Gibt es für Langwaffen besondere Aufbewahrungsvorschriften?
Antworten:
Es muss der Verschluss bzw. der Vorderschaft abgebaut und getrennt verwahrt werden.
Ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss ist vorgeschrieben.
"Langwaffen sind mindestens in einem Behältnis nach VDMA-Sicherheitsstufe "A" getrennt von der Munition aufzubewahren."