Frage 169 von 195
Bis auf welcher Größe darf im Land Brandenburg ein Eigenjagdbezirk herabgesetzt werden?
Antworten:
Bis auf 100 Hektar.
Auf Antrag von mindestens 150 auf 75 Hektar.
Bis auf 150 Hektar.
Bis auf 100 Hektar.
Auf Antrag von mindestens 150 auf 75 Hektar.
Bis auf 150 Hektar.