Frage 24 von 195

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer Aufsichtsperson. Welche Voraussetzung muss hinsichtlich der Begleitperson gegeben sein?

Antworten:

Falsch

Sie muss im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein.

Richtig

Der Erziehungsberechtigte ist Begleitperson und muss jagdlich erfahren sein. Er kann eine schriftliche Vollmacht für eine ebenfalls jagdlich erfahrene Aufsichtsperson erteilen.

Falsch

Sie muss das 21. Lebensjahr überschritten haben.