Frage 24 von 195
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer Aufsichtsperson. Welche Voraussetzung muss hinsichtlich der Begleitperson gegeben sein?
Antworten:
Sie muss im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein.
Der Erziehungsberechtigte ist Begleitperson und muss jagdlich erfahren sein. Er kann eine schriftliche Vollmacht für eine ebenfalls jagdlich erfahrene Aufsichtsperson erteilen.
Sie muss das 21. Lebensjahr überschritten haben.