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Sachgebiet 6 - Rechtliche Vorschriften
Frage 23 von 195
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines als Schütze an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Antworten:
Falsch
Ja, in jeder Funktion.
Richtig
Nein.
Falsch
Ja, aber erst mit 17 Jahren.
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