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Sachgebiet 5 - Wildkrankheiten und Wildbrethygiene
Frage 233 von 285
Wie lange muss das Original des Wildursprungscheines aufbewahrt werden?
Antworten:
Falsch
Ein Vierteljahr.
Richtig
Bis zum Ende des folgenden Jagdjahres.
Falsch
Ein halbes Jahr.
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