Frage 1 von 285

Welche Feststellung gilt als bedenkliches Merkmal?

Antworten:

Richtig

Erhebliche Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch.

Falsch

Befall mit Zecken (Holzböcke).

Falsch

Verzögerter Haarwechsel.