Frage 1 von 285
Welche Feststellung gilt als bedenkliches Merkmal?
Antworten:
Erhebliche Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch.
Befall mit Zecken (Holzböcke).
Verzögerter Haarwechsel.
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Befall mit Zecken (Holzböcke).
Verzögerter Haarwechsel.