Frage 8 von 285
Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung?
Antworten:
Wenn es von Rachendasseln befallen ist.
Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.
Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird.