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Sachgebiet 5 - Wildkrankheiten und Wildbrethygiene
Frage 114 von 285
Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?
Antworten:
Falsch
Innerhalb von 7 Stunden.
Falsch
Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
Richtig
Unverzüglich.
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