Frage 103 von 285
Eine von Ihnen erlegte Ricke zeigt beim Ansprechen und Versorgen keine Auffälligkeiten (bedenkliche Merkmale). Können Sie das Stück an einen Gasthof verkaufen?
Antworten:
Nein.
Ja.
Nur nach amtlicher Fleischuntersuchung.
Nein.
Ja.
Nur nach amtlicher Fleischuntersuchung.