Frage 201 von 285
Bei welcher der genannten Erkrankungen ist eine Anzeigepflicht nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen gegeben?
Antworten:
Maul- und Klauenseuche.
Lungenwurmbefall.
Myxomatose.
Maul- und Klauenseuche.
Lungenwurmbefall.
Myxomatose.