Frage 201 von 285

Bei welcher der genannten Erkrankungen ist eine Anzeigepflicht nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen gegeben?

Antworten:

Richtig

Maul- und Klauenseuche.

Falsch

Lungenwurmbefall.

Falsch

Myxomatose.