Frage 106 von 316
Was darf der Jagdausübungsberechtigte sich aneignen, auch wenn er das Stück nicht der Forschung und Lehre zuführen will?
Antworten:
Eine tote Eule.
Einen toten Maulwurf.
Ein Stück Fallwild einer ganzjährig geschonten Wildart.
Eine tote Eule.
Einen toten Maulwurf.
Ein Stück Fallwild einer ganzjährig geschonten Wildart.