Frage 111 von 316

Kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden?

Antworten:

Richtig

Ja.

Falsch

"Nein. Die Polizei hat aber innerhalb von 14 Tagen den Vorfall der Naturschutzbehörde anzuzeigen."

Falsch

Ja, wenn nach erfolgter Feststellung die Frist von 5 Jahren eingehalten wurde.