Frage 111 von 316
Kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden?
Antworten:
Ja.
"Nein. Die Polizei hat aber innerhalb von 14 Tagen den Vorfall der Naturschutzbehörde anzuzeigen."
Ja, wenn nach erfolgter Feststellung die Frist von 5 Jahren eingehalten wurde.