Frage 112 von 316
Ein Beerensammler erschlägt im Wald im Verteidigungsnotstand einen Baummarder. Darf er den Baummarder behalten?
Antworten:
Ja, aber nur wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt.
Nein.
Ja, weil es sich nicht um Schalenwild handelt.