Frage 112 von 316

Ein Beerensammler erschlägt im Wald im Verteidigungsnotstand einen Baummarder. Darf er den Baummarder behalten?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt.

Richtig

Nein.

Falsch

Ja, weil es sich nicht um Schalenwild handelt.