Frage 165 von 207

Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?

Antworten:

Falsch

Nein, Wald muss Wald bleiben

Falsch

Die Fichtendickung darf nur beseitigt werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Ersatzaufforstung erfolgt

Richtig

Ja, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche