Frage 164 von 207
Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?
Antworten:
Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht und außerhalb nur in einer Entfernung von 100 m entfacht werden
Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden