Frage 154 von 257
Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?
Antworten:
01. Jan
01. Apr
01. Mai
15. Mai
01. Okt
10. Okt