Frage 154 von 257

Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?

Antworten:

Falsch

01. Jan

Falsch

01. Apr

Richtig

01. Mai

Falsch

15. Mai

Richtig

01. Okt

Falsch

10. Okt