Frage 153 von 257

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Antworten:

Falsch

Innerhalb von 2 Tagen

Richtig

Innerhalb 1 Woche

Falsch

Innerhalb 1 Monats

Falsch

Bis zu Beginn der Ernte