Frage 18 von 257
Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Bayerischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
Antworten:
Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt
Feldscheune mit eingezäunter Viehweide
Friedhof
Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen