Frage 18 von 257

Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Bayerischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?

Antworten:

Richtig

Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt

Falsch

Feldscheune mit eingezäunter Viehweide

Richtig

Friedhof

Falsch

Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen