Frage 17 von 257

Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall mit vorher gegebener schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Antworten:

Richtig

Dem Landwirt

Falsch

Dem Jagdpächter

Falsch

Der Jagdgenossenschaft