Frage 43 von 257

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Antworten:

Falsch

Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete

Richtig

Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden

Richtig

In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert