Frage 42 von 257

Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Auerwildlebensraums, in dem das Auerwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, für eine begrenzte Zeit von der zuständigen Jagdbehörde verboten wird?

Antworten:

Richtig

Ja

Falsch

Nein