Frage 84 von 257
Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jahrling. Dürfen Sie ihn erlegen?
Antworten:
Ja, ohne weiteres
Nein
Ja, aber erst nach entsprechender Änderung des Abschussplans