Frage 83 von 257
Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild 4 St. weibl. Wild 3 Kitze, Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild 3 St. weibl. Wild 5 Kitze, Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?
Antworten:
Ja
Nein