Frage 183 von 237

Welche Regeln gelten hinsichtlich des Bestandsschutzes von Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992?

Antworten:

Richtig

Der Waffenbehörde gemeldete Tresore der Sicherheitsstufen A und B können grundsätzlich im bisherigen Umfang weiter genutzt werden

Richtig

Der Besitzer eines registrierten Waffenschranks der Sicherheitsstufe A kann auch Waffen neu erwerben und in seinem bisherigen Schrank unterbringen, bis die höchstzulässige Anzahl von 10 Langwaffen erreicht ist

Falsch

Ein in der Vergangenheit bei einer Waffenbehörde registrierter Waffenschrank Sicherheitsstufe B kann veräußert und vom neuen Besitzer zur Waffenaufbewahrung weiter genutzt werden

Richtig

Eine Nutzung von Waffenschränken der Sicherheitsstufe A oder B ist bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung auch über den Tod des ursprünglichen Besitzers hinaus möglich