Frage 184 von 237

Welche Maßnahme bietet sich bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe auf Reisen oder während des Schüsseltreibens an?

Antworten:

Falsch

Die Waffe kann vorübergehend dem Gastwirt zur Aufbewahrung überlassen werden

Falsch

Die Waffe wird am Besten in einem Kraftfahrzeug mit Alarmanlage verwahrt

Richtig

Ein wesentliches Teil der Waffe kann von der Waffe entfernt und erlaubnisfrei mitgeführt werden, um zumindest einen unmittelbaren Missbrauch der Waffe zu unterbinden