Frage 201 von 237

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Antworten:

Falsch

Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde

Richtig

Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde

Falsch

Für den Veräußerer ist nichts veranlasst