Frage 201 von 237
Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
Antworten:
Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
Für den Veräußerer ist nichts veranlasst