Frage 200 von 237
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:
Antworten:
Eine Flinte
Eine Pistole
Eine Selbstladebüchse
Treibladungspulver
Eine Flinte
Eine Pistole
Eine Selbstladebüchse
Treibladungspulver