Frage 175 von 250
Welche Teile sind dem amtlichen Tierarzt bei Vorliegen bedenklicher Merkmale zur Untersuchung vorzulegen?
Antworten:
Nur die gesamten herausgenommenen Organe.
Nur Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren.
Der Tierkörper und alle Organe.
Nur die krankhaft veränderten Organe.