Frage 243 von 250

Welche Aussagen zur Entsorgung von Wild oder Teilen davon sind richtig?

Antworten:

Falsch

Aufbruch und Zerwirkreste müssen immer in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden.

Richtig

Aufbruch von Wild (ausgenommen Schwarzwild), das im eigenen Revier zur Strecke kam und keine bedenklichen Merkmale aufweist, kann dort verbleiben.

Falsch

Im eigenen Revier können auch Aufbruch und Zerwirkreste aus anderen Revieren entsorgt werden.

Richtig

Beim Entsorgen von Aufbruch und Zerwirkresten im eigenen Revier ist darauf zu achten, dass Spaziergänger und Hunde nicht in unmittelbaren Kontakt damit kommen.

Richtig

Beim Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche darf der Aufbruch nicht im eigenen Revier entsorgt werden.