Frage 244 von 250
Bei welchen Vermarktungswegen muss sich der Jäger als Lebensmittelunternehmer beim Landratsamt registrieren lassen?
Antworten:
Beim Verbrauch des Wildbrets im eigenen Haushalt.
Bei der Abgabe von Wild an den Endverbraucher in der Decke/Schwarte.
Bei der Abgabe von zerlegtem Wild an den Endverbraucher
Bei der Abgabe von zerlegtem Wild an den Einzelhandel.
Bei der Abgabe von Wild an den Einzelhandel in der Decke/Schwarte.