Frage 183 von 250

Wann müssen Sie als Jäger ein von Ihnen erlegtes Stück Schalenwild durch einen amtlichen Tierarzt untersuchen lassen und welche Organe müssen dann am oder bei dem Wildkörper verbleiben?

Antworten:

Richtig

Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; alle Organe.

Falsch

Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; nur Herz und Lunge.

Falsch

Bei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; alle Organe.

Falsch

Bei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; nur Magen und Darm.